Pflegezeit

Pflegezeit ist eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit, die Berufstätigen gewährt wird, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Abhängig von der Art der Pflege können Berufstätige zwischen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Pflegezeit wählen. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr in Anspruch genommen werden, um sich akut um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Pflegezeit steht den Berufstätigen zur Verfügung, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchten. Sie haben das Recht, ihre Arbeitszeit auf bis zu 50 Prozent zu reduzieren, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Der Anspruch auf Pflegezeit gilt für alle Pflegegrade.

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