Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung hat eine pflegedürftige Person gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Das sogenannte Pflegepaket umfasst wahlweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken, OP-Masken, Krankenunterlagen, Fingerlinge, Schutzschürzen, Schutzservietten. Der Patient wählt die Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch individuell nach Bedarf aus.