Eine Pflegeperson unterstützt eine pflegebedürftige Person privat und nicht hauptberuflich in der häuslichen Pflege. Bei der Pflegeperson kann es sich um einen Angehörigen oder auch um eine private Person handeln und muss bei der Pflegekasse gemeldet werden. Die Pflegeperson übernimmt dabei verschiedene Aufgaben der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung und trägt dazu bei, dass die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause leben kann. Die Pflegeperson hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse. Nicht die Pflegeperson hat Anspruch auf ein Pflegegeld, sondern nur die pflegebedürftige Person selbst erhält ab Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld. Wie das von der Pflegekasse ausbezahlte Pflegegeld verwendet wird, obliegt der pflegebedürftigen Person. Es ist zu beachten, dass die Bedingungen und Ansprüche je nach Pflegegrad und individueller Situation variieren.