Ein Pflegegrad ist eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland, die im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder andere unabhängige Gutachter festgestellt wird. Er dient als Basis für die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung, wie z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbständigkeit und den Einschränkungen bei der Bewältigung von Alltagsaktivitäten richten. Der Pflegegrad muss von der pflegebedürftigen Person selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden, die daraufhin den MD mit der Begutachtung beauftragt. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Grundlage des Gutachtens.