01 / Leistungen verstehen

Pflegeleistungen

Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen möglicherweise zu? Wir stellen einfache Fragen und zeigen Beträge, Voraussetzungen und die nächsten Schritte. Die Übersicht können Sie als PDF mitnehmen.

Die Angaben dienen der Orientierung. Der Rechner berücksichtigt derzeit ausschließlich vollständige häusliche Standardmonate im Jahr 2026. Sonderfälle und tatsächliche Auszahlungen müssen gesondert geprüft werden.

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Fachlicher Wegweiser

Leistungsarten unterscheiden. Dann handeln.

Nicht jede Leistung ist Geld, das ausgezahlt wird. Wir unterscheiden zwischen Pflegegeld, Leistungen zugelassener Pflegedienste und zweckgebundenen Hilfen. Ein tatsächliches Restbudget ergibt sich daraus nicht automatisch.

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Pflegegeld und Sachleistungen

Welche Pflegeform liegt vor? Pflegegeld für selbst organisierte Pflege und ambulante Sachleistungen für einen Dienst sind getrennt zu betrachten. Wir fragen nach den in Euro abgerechneten oder geplanten Kosten des Pflegedienstes. Daraus ergibt sich ein möglicher Pflegegeldbetrag für den angegebenen Standardmonat. Die tatsächliche Auszahlung muss die Pflegekasse prüfen.

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Entlastung und Vertretung

Alltagsangebote, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege haben unterschiedliche Zwecke und Bedingungen. Den Verbrauch des gemeinsamen Jahresbudgets muss die Pflegekasse bestätigen.

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Sonderfälle erkennen

Bei Pflegegradwechsel, Teilmonat, Klinikaufenthalt, Beihilfe und regionalen Leistungen gilt kein einfacher Standardfall. Hier zuerst die Beratungsstelle einbeziehen.

Informations- und Regelstand: 30.10.2026. Diese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch die zuständigen Stellen. Die Informationen werden nicht automatisch aktualisiert. Arbeitsweise & Quellen

Vertretung vorbereiten