Antrag und Datum dokumentieren
Den Antrag an die zuständige Pflegeversicherung richten und den Eingang nachweisbar festhalten. Welche Fristen gelten, muss im Einzelfall geprüft werden.
Sie brauchen erstmals einen Pflegegrad, mehr Unterstützung oder möchten einen Bescheid prüfen? Wählen Sie Ihre Situation. Wir zeigen Ihnen die nächsten Schritte und bereiten passende Schreiben zum Ausdrucken vor.
Hinweis: Orientierung, kein automatischer Antragsversand und keine Pflegegradberechnung. Die Musteranschreiben werden als PDF auf Ihrem Gerät erstellt; persönliche Angaben ergänzen Sie erst danach.
Der erste Schritt ist nicht das Pflegetagebuch: Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag möglichst früh stellen. Danach hilft die Dokumentation bei der Begutachtung.
Ein kurzer formloser Antrag kann genügen. Die Pflegekasse schickt die weiteren Unterlagen und veranlasst die Begutachtung.
Das Schreiben enthält keine im Browser eingegebenen Namen, Diagnosen oder Versicherungsnummern. Ergänzen Sie die Platzhalter vor dem Versand.
PDF = Vorlage zum Ausdrucken und Ergänzen. Kein digitaler Antrag, kein automatischer Versand. Bei einem Widerspruch die Rechtsbehelfsbelehrung und zulässige Übermittlungsform beachten.
Sie müssen keine langen Texte schreiben. Wählen Sie einen der sechs Bereiche, dann eine Alltagstätigkeit und den beobachteten Unterstützungsbedarf. Sie können beispielsweise zwei Wochen dokumentieren oder auch nur einen Termin vorbereiten.
Diese Auswahl dient der alltagsnahen Dokumentation. Die gesetzlichen Begutachtungskriterien unterscheiden sich in ihren Skalen und werden hier nicht automatisch bewertet.
Sie behalten die Kontrolle: Ohne Ihren Klick wird nichts dauerhaft gespeichert. Sie können Einträge löschen oder ein echtes PDF erstellen.
Informationsstand der Hinweise: 30.10.2026. Die Beobachtungen und Ihre Datei werden lokal erstellt, ohne automatische rechtliche Aktualisierung.
Wir speichern Ihre Tagebucheinträge nicht auf einem Pflegefrage-Server. Wenn Sie die lokale Speicherung wählen, liegen Ihre Einträge im Browser dieses Geräts. Sie können beim Löschen der Browserdaten verloren gehen; auf gemeinsam genutzten Geräten könnten andere Personen sie lesen.
Mehr zum DatenschutzAchtung: Die Einträge können sensible Informationen enthalten. Lokale Browserspeicherung ist auf gemeinsam genutzten Geräten nicht vertraulich oder geräteübergreifend verfügbar.
Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche. Ein Pflegetagebuch ist nicht verpflichtend, kann aber konkrete Beobachtungen sichtbar machen. Für eine Gesprächsvorbereitung von etwa 14 Tagen gibt es praxisnahe Empfehlungen; ausschlaggebend bleibt die gesetzliche Beurteilung der Selbstständigkeit.
Medizinischer Dienst: sechs Bereiche ↗ SGB XI Anlage 1 ↗
← Zurück zu den vier BereichenDie Vorbereitung soll konkrete Alltagssituationen sammeln, nicht aus wenigen Antworten einen Pflegegrad schätzen. Die sechs Beobachtungsbereiche helfen beim Gespräch mit der Begutachtung.
Den Antrag an die zuständige Pflegeversicherung richten und den Eingang nachweisbar festhalten. Welche Fristen gelten, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Bereiche Mobilität, Kognition/Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Behandlung sowie Alltag und soziale Kontakte getrennt beobachten.
Nach der Begutachtung die Begründung und die einzelnen Bewertungen im Bescheid prüfen. Ein Widerspruch oder eine neue Begutachtung sind unterschiedliche Wege.
Informations- und Regelstand: 30.10.2026. Diese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch die zuständigen Stellen. Die Informationen werden nicht automatisch aktualisiert. Arbeitsweise & Quellen
Leistungsarten verstehen