02 / Vom Antrag bis zum Bescheid

Pflegegrad: So gehen Sie vor

Sie brauchen erstmals einen Pflegegrad, mehr Unterstützung oder möchten einen Bescheid prüfen? Wählen Sie Ihre Situation. Wir zeigen Ihnen die nächsten Schritte und bereiten passende Schreiben zum Ausdrucken vor.

Hinweis: Orientierung, kein automatischer Antragsversand und keine Pflegegradberechnung. Die Musteranschreiben werden als PDF auf Ihrem Gerät erstellt; persönliche Angaben ergänzen Sie erst danach.

01 / Der richtige Einstieg

Wo stehen Sie gerade?

Der erste Schritt ist nicht das Pflegetagebuch: Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag möglichst früh stellen. Danach hilft die Dokumentation bei der Begutachtung.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Pflegegrad erstmals beantragen

Ein kurzer formloser Antrag kann genügen. Die Pflegekasse schickt die weiteren Unterlagen und veranlasst die Begutachtung.

    PDF / Musteranschreiben

    Das Schreiben enthält keine im Browser eingegebenen Namen, Diagnosen oder Versicherungsnummern. Ergänzen Sie die Platzhalter vor dem Versand.

    Wo besteht die Pflegeversicherung?
    Wer unterschreibt das Schreiben?
    Zum Pflegetagebuch ↓

    PDF = Vorlage zum Ausdrucken und Ergänzen. Kein digitaler Antrag, kein automatischer Versand. Bei einem Widerspruch die Rechtsbehelfsbelehrung und zulässige Übermittlungsform beachten.

    Gesprächsvorbereitung / ohne Pflegegradberechnung

    Ein Klick. Eine Beobachtung. Ihr Pflegetagebuch.

    Sie müssen keine langen Texte schreiben. Wählen Sie einen der sechs Bereiche, dann eine Alltagstätigkeit und den beobachteten Unterstützungsbedarf. Sie können beispielsweise zwei Wochen dokumentieren oder auch nur einen Termin vorbereiten.

    02 / Beobachtung erfassen

    Mobilität

    Diese Auswahl dient der alltagsnahen Dokumentation. Die gesetzlichen Begutachtungskriterien unterscheiden sich in ihren Skalen und werden hier nicht automatisch bewertet.

    03 / Ihre Gesprächsmappe

    Beobachtungen auf einen Blick

    Sie behalten die Kontrolle: Ohne Ihren Klick wird nichts dauerhaft gespeichert. Sie können Einträge löschen oder ein echtes PDF erstellen.

    Informationsstand der Hinweise: 30.10.2026. Die Beobachtungen und Ihre Datei werden lokal erstellt, ohne automatische rechtliche Aktualisierung.

      Ihre Daten bleiben auf diesem Gerät.

      Wir speichern Ihre Tagebucheinträge nicht auf einem Pflegefrage-Server. Wenn Sie die lokale Speicherung wählen, liegen Ihre Einträge im Browser dieses Geräts. Sie können beim Löschen der Browserdaten verloren gehen; auf gemeinsam genutzten Geräten könnten andere Personen sie lesen.

      Mehr zum Datenschutz

      Achtung: Die Einträge können sensible Informationen enthalten. Lokale Browserspeicherung ist auf gemeinsam genutzten Geräten nicht vertraulich oder geräteübergreifend verfügbar.

      Was bei der Begutachtung zählt

      Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche. Ein Pflegetagebuch ist nicht verpflichtend, kann aber konkrete Beobachtungen sichtbar machen. Für eine Gesprächsvorbereitung von etwa 14 Tagen gibt es praxisnahe Empfehlungen; ausschlaggebend bleibt die gesetzliche Beurteilung der Selbstständigkeit.

      Medizinischer Dienst: sechs Bereiche ↗   SGB XI Anlage 1 ↗

      ← Zurück zu den vier Bereichen
      Fachlicher Wegweiser

      Vom Antrag zum nachvollziehbaren Bescheid.

      Die Vorbereitung soll konkrete Alltagssituationen sammeln, nicht aus wenigen Antworten einen Pflegegrad schätzen. Die sechs Beobachtungsbereiche helfen beim Gespräch mit der Begutachtung.

      01

      Antrag und Datum dokumentieren

      Den Antrag an die zuständige Pflegeversicherung richten und den Eingang nachweisbar festhalten. Welche Fristen gelten, muss im Einzelfall geprüft werden.

      02

      Alltag statt Momentaufnahme

      Die Bereiche Mobilität, Kognition/Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Behandlung sowie Alltag und soziale Kontakte getrennt beobachten.

      03

      Bescheid verstehen

      Nach der Begutachtung die Begründung und die einzelnen Bewertungen im Bescheid prüfen. Ein Widerspruch oder eine neue Begutachtung sind unterschiedliche Wege.

      Informations- und Regelstand: 30.10.2026. Diese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch die zuständigen Stellen. Die Informationen werden nicht automatisch aktualisiert. Arbeitsweise & Quellen

      Leistungsarten verstehen