Beispiel A · Pflegegrad 2, volle Pflegesachleistung
ca. 7,34 €Möglicher zusätzlicher monatlicher Bruttorentenanspruch nach einem vollen anrechenbaren Pflegejahr – nicht das Pflegegeld.
Bei der Pflege eines Menschen können unter Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge entstehen. Wir unterscheiden bewusst: Wer pflegt, wer ist pflegebedürftig und wer bekommt die Beiträge gutgeschrieben?
Hinweis: Orientierung ohne individuelle Leistungsbewilligung. Der Grundcheck unterscheidet gesetzliche Mindestgrenzen, ist aber keine Feststellung von Rentenversicherungspflicht und keine Beitragsberechnung.
Die Pflegeperson ist der Mensch, der jemand anderen zu Hause nicht erwerbsmäßig pflegt – zum Beispiel ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Nachbarin. Die pflegebedürftige Person ist dagegen der Mensch, der Unterstützung benötigt. Rentenbeiträge werden unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflegeperson gezahlt, nicht an die gepflegte Person ausgezahlt.
Die Pflegeperson muss nicht mit der gepflegten Person verwandt sein. Maßgeblich sind unter anderem Pflegeumfang, Pflegegrad, Erwerbstätigkeit und die nicht erwerbsmäßige Pflege.
Das PDF enthält Ihre hier eingegebenen Angaben, eine erste Einordnung und konkrete Fragen für ein Gespräch mit der Pflegekasse der gepflegten Person. Es ist kein offizieller Fragebogen und keine Anmeldung. Die PDF-Datei wird auf Ihrem Gerät erstellt, nicht an die Pflegekasse gesendet.
BMG: Soziale Absicherung für Pflegepersonen
← Zurück zu den vier BereichenWenn die Voraussetzungen ein ganzes Jahr lang vorliegen und für diesen Zeitraum Rentenbeiträge anerkannt werden, kann die Pflegeperson dadurch einen zusätzlichen monatlichen Bruttorentenanspruch für später aufbauen. Der Betrag wird nicht während des Pflegejahres ausgezahlt, sondern wirkt sich auf die spätere gesetzliche Rente aus. Die unten gezeigten Werte gelten nach den veröffentlichten DRV-Werten ab 1. Juli 2026 – bei einem vollen anrechenbaren Jahr und ohne Aufteilung auf mehrere Pflegepersonen.
Möglicher zusätzlicher monatlicher Bruttorentenanspruch nach einem vollen anrechenbaren Pflegejahr – nicht das Pflegegeld.
Möglicher zusätzlicher monatlicher Bruttorentenanspruch nach einem vollen anrechenbaren Pflegejahr – nicht das Pflegegeld.
Kein Stundenlohn: Für diese Beiträge wird ein gesetzlich festgelegtes fiktives Entgelt angesetzt. Es richtet sich insbesondere nach Pflegegrad und Leistungsart – nicht nach dem eigenen beruflichen Stundenlohn der Pflegeperson. Die Pflegestunden müssen zunächst die Mindestgrenze erfüllen. Bei einer einzigen Pflegeperson führen 15 statt 10 Pflegestunden nicht automatisch zu einem höheren Tabellenwert. Teilen mehrere Menschen die Pflege, wird der Pflegeumfang anteilig berücksichtigt. Auch die übrigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
| Pflegegrad | Nur Sachleistung | Kombinationsleistung | Nur Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| 2 | 7,34 € | 8,92 € | 10,49 € |
| 3 | 11,69 € | 14,20 € | 16,71 € |
| 4 | 19,04 € | 23,11 € | 27,20 € |
| 5 | 27,20 € | 33,02 € | 38,85 € |
Diese Tabelle ist eine Orientierung nach amtlichen 2026er Werten, kein individueller Rentenrechner und keine Beitragszusage. Bei mehreren Pflegepersonen, mehreren Pflegebedürftigen, Unterbrechungen oder Sonderfällen können andere Ergebnisse gelten.
Wichtig: Das ist nicht das Pflegegeld und keine sofortige Auszahlung. Die Pflegekasse zahlt unter den gesetzlichen Voraussetzungen Beiträge an die Rentenversicherung der Pflegeperson. Die Werte beziehen sich auf die 2026er Regeln und den Rentenwert ab 1. Juli 2026; bei mehreren Pflegepersonen können die Werte anteilig gelten, spätere Rentenwerte ändern sich. Die Pflegekasse beziehungsweise Rentenversicherung prüft die persönliche Versicherungs- und Beitragssituation.
BMG: Soziale Absicherung für Pflegepersonen ↗ DRV: Anwartschaften für Pflegezeiten ab Juli 2026 ↗ DRV: Rente für Pflegepersonen – Verfahren und Meldung ↗