Hallo zusammen, ein Elternteil ist seit kurzem pflegebedürftig und ich würde gerne, zumindest zu einem Großteil, die Pflege zu Hause übernehmen. Wie gelingt mir der Spagat zwischen der Pflege und meinem Beruf, ohne dass ich meinen Beruf aufgeben muss? Vielen Dank.
Viele Berufstätige befinden sich häufig in der Situation, den eigenen Beruf und die Pflege eines Angehörigen kurzfristig miteinander zu vereinbaren, insbesondere mit Eintritt einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit.
Die sogenannte Pflegezeit soll Berufstätige über einen befristeten Zeitraum unterstützen, Angehörige ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Umgebung zu betreuen und zu pflegen. Dabei handelt es sich um eine sozialversicherte, vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate. Dieser Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Der Antrag auf Pflegezeit und die Angabe über die Dauer der Pflegezeit ist mindestens 10 Tage vor der Inanspruchnahme beim Arbeitgeber schriftlich einzureichen. Sollte die Freistellung nur stundenweise gewünscht sein, ist die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit (maximal die Hälfte der regulären Arbeitszeit) beim Arbeitgeber anzugeben.
Berufstätige haben zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung aufgrund eines plötzlich eintretenden Pflegefalls beim Arbeitgeber eine Freistellung für bis zu 10 Tage zu beantragen. Diese Freistellungszeit kann auch tagesweise genutzt werden und bei Bedarf auf mehrere private Pflegepersonen verteilt werden. Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist die Beschäftigtenanzahl nicht relevant. Auch bei weniger als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch.
Besonders herausfordernd ist die Pflegesituation für Berufstätige, die selbst noch eine Familie haben. Bei der sogenannten Familienpflegezeit kann bis zu 24 Monate eine teilweise Freistellung vom Beruf in Anspruch genommen werden. Die Familienpflegezeit muss 8 Wochen vor Antritt schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Für solche Fälle werden auch zinslose Darlehen zur finanziellen Absicherung angeboten. Bei Alleinstehenden besteht die Möglichkeit, während der Familienpflegezeit bis zu 2 Jahre in Teilzeit zu arbeiten. Der Anspruch auf Familienpflegezeit kann bei einer Beschäftigtenzahl von mindestens 25 Personen genutzt werden. Während der Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz.
Die Familienpflegezeit ist mit der Pflegezeit und der kurzzeitigen Arbeitszeitverhinderung kombinierbar.
Berufstätige können weiterhin die Tagespflege für ihre pflegebedürftigen Angehörigen in Anspruch nehmen. In der Tagespflege werden Pflegebedürftige tagsüber stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut. Die Pflegeinrichtung rechnet die Leistung mit der Pflegekasse ab. Ein Eigenanteil ist vom Pflegebedürftigen zu tragen.
Mein Sohn (11) hat Pflegegrad 2. aufgrund wiederholter Krankheit oder Arbeit konnte das Wiederholungsgutachten 3 mal nicht stattfinden, bzw wurde von mir verschoben/um neuen Termin gebeten.
Im Okt
(Bitte wo kann man eine Wissenschaft Artikel oder Buch oder Filmes finden) bezüglich Betreuung am Lebende in den in Fokus. Wiederum wurden medizinische, Pflegerische aber auch Seelsorge und kulturell
ein Elternteil möchten keine medikamentöse Therapie beginnen obwohl klinisch deutliches Leiden/Schmerzen im Rahmen von Dystonien vorhanden sind bei ihrem Kind.
Ich habe aktuell erst erfahren, dass ich möglicherweise bereits seit längerem Rentenpunkte für mich als private Pflegeperson sammeln könnte. Könnte ich noch rückwirkend Rentenpunkte sammeln?
Hilfe! Meine Schwester befindet sich auf einer Palliativstation und möchte nach Hause. Es ist eine unsagbar traurige Situation für die ganze Familie.
Ich denke, ich habe Nagelpilz, da mein großer Nagel am Fußzeh zunehmend poröser wird. Oder könnte hier auch eine andere Erkrankung vorliegen?